Liebe TuS-Mitglieder, liebe Interessierte,
nach dem Corona Gipfel und der anschließenden Minister-Konferenz am 03. März wurde ein inzidenzabhängiger Stufenplan mit Öffnungsschritten für unser Wirtschafts- und Sozialleben veröffentlicht.
Darauf basierend wurde die 11. BayIfSMV überarbeitet und am 05. März durch die 12. BayIfSMV ersetzt. Teil 3 § 10 regelt den Sportbetrieb, darüber hinaus sind inzidenzabhängige Maßnahmen in Teil 7 § 27 geregelt. Zusammengefasst
… ist ab dem 8. März erlaubt:
Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel, und zwar bei …
Inz. > 100 a) mit den Angehörigen des eigenen Hausstands plus 1 weitere Person
(aber kein Mannschaftssport!)
50 < Inz. ≤ 100 a) mit bis zu 5 Personen aus 2 Hausständen
b) mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre
Inz. ≤ 50 a) mit bis zu 10 (beliebigen) Personen
b) mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre
… kann ab dem 22. März der Landkreis (unter ggf. weiteren Bedingungen) zusätzlich erlauben:
Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich, und zwar bei …
50 < Inz. ≤ 100 wenn alle Teilnehmer tagesaktuell negativen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest vorweisen.
Inz. ≤ 50 ohne solchen Nachweis
Das bedeutet, dass kontaktfreier Vereinssport im Freien für einen bestimmten Personenkreis – vorallem für Kinder unter 14 Jahren – unter der im Moment im Landkreis Rosenheim herrschenden Inzidenz wieder erlaubt ist.
Die Stadt Bad Aibling hat auf Grundlage der 12. BayIfSMV die Sportplätze Jahnstadion und Willing wieder geöffnet.
Unter Einhaltung unseres gültigen Allgemeinen Hygieneschutzkonzeptes vom 20.10.2020 und des Standortspezifischen Hygienekonzeptes vom 21.10.2021 ist die Ausübung von Sport auf diesen Anlagen also unter Berücksichtigung der Vorgaben der 12. BayIfSMV ab sofort wieder erlaubt! Sollten sich Widersprüche bei der Anwendung der vereinseigenen Vorschriften und der staatlichen Verordnung ergeben, gelten vorrangig die Vorschriften aus der staatlichen VO.
Wir weisen explizit darauf hin, dass Zuschauer bis auf Weiteres nicht zugelassen sind und die Benutzung der Duschen und Umkleiden nicht erlaubt ist!
Über weitere Öffnungsschritte (über das Gegenteil denken wir erst einmal gar nicht nach) werden wir euch zeitnah informieren!
Hoffen wir das Beste, ein erster Schritt ist gemacht!
Karin Kunze im Namen des gesamten Vorstands